Anworten auf häufige Fragen



PunktWas genau ist die "Regelversorgung"?
Die Regelversorgung orientiert sich an medizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen. Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich aus dem Befund (dieser ist das Ergebnis der zahnmedizinischen Untersuchung). Dem jeweiligen Befund ist ein Festzuschuss der Krankenkasse zugeordnet, so dass die Regelversorgung eine Kassenleistung darstellt.

PunktWelche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um am Programm „Zahnersatz und Prophylaxe ohne Zuzahlung “ teilnehmen zu können?
Jeder Versicherte der aufgelisteten Krankenkassen kann an diesem Programm teilnehmen. Um in den vollen Genuss des „Nulltarifes“ zu kommen, gibt es eine Bedingung: Sie müssen in den letzten zehn Jahren ohne Unterbrechung die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung mindestens einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen haben. Ein Nachweis in Ihrem Bonusheft ist erforderlich. Sollten Sie kein vollständiges Bonusheft haben (mindestens zehn zusammenhängend quittierte Vorsorgeuntersuchungen vor Beginn der Behandlung), können Sie trotzdem am Programm teilnehmen. Allerdings wird dann ein Eigenanteil berechnet, der sich nach der Anzahl Ihrer nachgewiesenen Vorsorgeuntersuchungen richtet. Dabei werden nur die letzten Untersuchungen, die ohne Unterbrechung vor Beginn der Behandlung durchgeführt wurden, berücksichtigt. Die kostenlose Zahnreinigung ** (Prophylaxe) erhalten Sie bei der Teilnahme an diesem Programm, unabhängig von den bisher durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen bei den teilnehmenden Zahnarztpraxen.

PunktWie und wo kann man sich in das Programm einschreiben?
In der teilnehmenden Zahnarztpraxis einfach eine Teilnahmeerklärung unterschreiben. Es ermöglicht Ihnen, zweimal jährlich eine für Sie kostenlose Zahnreinigung ** (Prophylaxe) durchführen und im Bedarfsfall den Zahnersatz vom behandelnden Zahnarzt ausführen zu lassen. Sie erhalten qualitativ hochwertigen Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung unter Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeitsreserven – und das alles ohne Eigenanteil*.

PunktBei welchen Zahnarztpraxen kann ich "Zahnersatz und Prophylaxe ohne Zuzahlung" in Anspruch nehmen?
Bei allen teilnehmenden Zahnarztpraxen – sofern Sie bei einer der aufgelisteten Krankenkassen versichert sind. Welche Praxen das sind erfahren Sie unter dem Menüpunkt "Zahnärzte". Um eine Praxis in Ihrer Nähe zu lokalisieren, können Sie die Suchfunktion nutzen. Oder Sie rufen uns einfach an unter unserer kostenfreien Service-Rufnummer 0800-9080808.

PunktWas ist, wenn ich nicht in einer der aufgeführten Krankenkassen versichert bin?
Auch dann haben Sie die Möglichkeit, eine preisgünstige Alternative zu wählen. Besuchen Sie die Webseiten von Imex Dental und Technik GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter unserer kostenfreien Service- Rufnummer 0800-4639336.

PunktWelche Art der Zahnersatz-Versorgung erhalte ich?
Sie erhalten die Regelversorgung (Kassenleistung) mit fortschrittlichem Zahnersatz. Darin enthalten sind Keramik-Teilverblendungen im sichtbaren Bereich, also im Oberkiefer bis Zahn 5 und im Unterkiefer bis Zahn 4.

PunktWas wird bei der professionellen Zahnreinigung gemacht?
Zuerst einmal erfolgt eine Überprüfung der Zähne und des Zahnfleisches und/oder eine Unterweisung in die häusliche Mundhygiene. Danach wird die eigentliche Zahnreinigung durchgeführt. Dabei werden Zahnstein, Beläge und z.T. Verfärbungen entfernt. Die Zähne und Zahnzwischenräume werden gründlich gesäubert und anschließend poliert, denn dadurch können sich Bakterien nicht so leicht an der Zahnoberfläche festsetzen. Fallweise erfolgt noch eine Fluoridierung, die den Zähnen mehr Widerstandskraft verleiht.

PunktWo wird mein Zahnersatz gefertigt?
Der Zahnersatz wird an den Standorten Essen und China nach ISO 9001 Qualitätsansprüchen gefertigt. Die Partnerlabore in Asien werden von deutschen Zahntechnikermeistern geleitet. Zum Einsatz kommen ausschließlich CE-zertifizierte Materialien. Alle verwendeten Werkstoffe und deren genaue Bestandteile stehen detailliert, gemäß deutschem Medizinproduktgesetz, auf der Konformitätserklärung, die Sie mit Ihrem Zahnersatz erhalten. So ist auch noch nach vielen Jahren nachvollziehbar, welche Materialien für Ihren Zahnersatz verwendet wurden.

PunktWie viel Geld spare ich gegenüber einer Versorgung außerhalb dieses Programms?
Preisbeispiele finden Sie unter dem Menüpunkt "Leistungen".*1

PunktWie gut ist die Qualität des Zahnersatzes?
Sie bekommen keine einfachere oder minderwertigere Versorgung, sondern fortschrittlichen Zahnersatz, der lediglich wirtschaftlicher hergestellt wird – ohne Verzicht auf Sicherheit, lange Haltbarkeit, Verträglichkeit und Ästhetik. Und durch die regelmäßige, professionelle Zahnreinigung werden darüber hinaus Zahnerkrankungen vermieden.

PunktWie viele Jahre besteht ein Garantieanspruch?
Um die besondere Qualität des Zahnersatzes zu unterstreichen, erhalten Sie eine verlängerte Garantie von 5 Jahren *2. Die übliche Garantiezeit für Zahnersatz von 2 Jahren wird somit um 3 Jahre verlängert. Voraussetzung: Sie gehen mindestens einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung in die Praxis.

PunktGibt es Fälle, in denen doch etwas zugezahlt werden muss?
Zuzahlungen werden nur dann fällig, wenn Leistungen in Anspruch genommen werden, die außerhalb der gesetzlich festgelegten Regelversorgung liegen. Aber auch bei gleichartigem oder andersartigem Zahnersatz sind durch das dent-net®-Angebot enorme Kostenersparnisse möglich.

*1  vergleichend Regelleistung mit Bema Honorar und Einheitspreisliste
      BEL II /Nordrhein bzw. gleichartige / andersartige Versorgung
      mit GOZ Honorar und BEB Preisliste. Stand 5.2009
*2  Voraussetzung ist die 1x / Jahr durchgeführte Kontrolluntersuchung

Haben Sie noch Fragen?
Dann rufen Sie uns an unter unserer kostenfreien
Service-Rufnummer 0800-4639336 aus dem deutschen Festnetz.


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